35.000 Euro Geldstrafe brummte das DFB-Sportgericht dem 1. FC Köln auf. Und zwar wegen Rüpelhaftigkeiten seiner Anhänger, welche sowohl Hoffenheim-Mäzen Hopp verunglimpften als auch verbotene Pyrotechnik zündeten.
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35.000 Euro Geldstrafe brummte das DFB-Sportgericht dem 1. FC Köln auf. Und zwar wegen Rüpelhaftigkeiten seiner Anhänger, welche sowohl Hoffenheim-Mäzen Hopp verunglimpften als auch verbotene Pyrotechnik zündeten.