Nach der Havarie der Kölner Seilbahn im Jahr 2017 muss der Betreiber sowie ein Mitarbeiter eine fünf- bzw. vierstellige Geldbuße zahlen. Das Sicherheitskonzept wurde seither ausgebaut.
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Nach der Havarie der Kölner Seilbahn im Jahr 2017 muss der Betreiber sowie ein Mitarbeiter eine fünf- bzw. vierstellige Geldbuße zahlen. Das Sicherheitskonzept wurde seither ausgebaut.