Für Köln gilt ab heute die Stufe 2 der Corona-Schutzverordnung des Landes mit weiteren Lockerungen. So darf die Außengastronomie ohne Test besucht werden und auch die Innengastronomie darf wieder öffnen – allerdings noch mit Testpflicht.
Bezirke und Stadtteile von Köln
Für Köln gilt ab heute die Stufe 2 der Corona-Schutzverordnung des Landes mit weiteren Lockerungen. So darf die Außengastronomie ohne Test besucht werden und auch die Innengastronomie darf wieder öffnen – allerdings noch mit Testpflicht.