Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Rheinbrücke Leverkusen abgewiesen. Damit kann umgehend mit dem Bau begonnen werden.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Rheinbrücke Leverkusen abgewiesen. Damit kann umgehend mit dem Bau begonnen werden.