Bei der Untersuchung des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße 2004 sind keine Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Opfer eingeleitet worden. Das hat der damals zuständige Oberstaatsanwalt, Rainer Wolf, am Montag im NSU-Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags versichert. Vorwürfe, damals hätten die Opfer im Zentrum der Ermittlungen gestanden, seien falsch. Es sei keineswegs nur ermittelt worden, ob es es sich um organisierte Kriminalität in rivalisierenden türkischen Szenen gehandelt haben könnte. Es seien aber viele Hintergründe möglich gewesen, ohne dass es für eine Version hinreichende Indizien gegeben hätte. Bei dem Anschlag waren 2004 in der von türkischen Zuwanderern geprägten Keupstraße 22 Menschen verletzt worden.