Das von der Polizei ausgesprochene Verbot einer neuen Hooligan-Demo in Köln steht beim Verwaltungsgericht auf dem Prüfstand. Der Anmelder habe geklagt. Er wolle per Eilantrag durchsetzen, dass die Demo wie geplant am 25. Oktober 2015 stattfinden kann, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch.