Nach dem Seilbahn-Unglück hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen zweiten Mitarbeiter aufgenommen. In beiden Fällen lautet der Tatvorwurf: fahrlässige Körperverletzung.
Bezirke und Stadtteile von Köln
Nach dem Seilbahn-Unglück hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen zweiten Mitarbeiter aufgenommen. In beiden Fällen lautet der Tatvorwurf: fahrlässige Körperverletzung.